Organisatorische Hinweise

Anmeldung

Um eine ordnungsgemäße Planung zu gewährleisten, wird darum gebeten, die Anmeldung so früh wie möglich, spätestens jedoch bis  vier Wochen vor Kursbeginn, vorzunehmen.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen sowie unter Berücksichtigung der Zugehörigkeit der Schulen.
Die Durchführung der Fortbildungsangebote setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen voraus.
Interessierte Personen aus anderen Sprengeln können ebenfalls eine Anmeldung vornehmen.
Sollte die Zahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmer:innenzahl überschreiten, erhalten Personen, die an Schulen des Schulverbundes Bozen & Umgebung tätig sind, Vorrang.

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens werden die Teilnehmer:innen über die Zuweisung eines Fixplatzes schriftlich informiert. Mit der Zuweisung des Fixplatzes ist die verpflichtende und durchgehende Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung verbunden. 

Vor Beginn der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden sämtliche relevanten Informationen zur Veranstaltung sowie die Teilnehmer:innenliste


Selbsterklärung

Es werden keine Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Die Unterschrift auf der Anwesenheitsliste gilt für alle Mitglieder des Schulverbundes als offizieller Nachweis der Teilnahme.

Eine Selbsterklärung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Selbsterklärung

Die Übermittlung der ausgefüllten Selbsterklärung durch das unterrichtende Personal sowie die Verwaltungsmitarbeiter:innen erfolgt über den LaSIS‑Account und erfordert keine eigenhändige Unterschrift, wobei eine Weiterleitung an die eigene Schule nur dann vorzunehmen ist, wenn diese ausdrücklich verlangt wird.


Abmeldung

Abmeldungen sind nur aus triftigen Gründen und ausschließlich nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Schulführungskraft zulässig. Die Abmeldung erfolgt über das Sekretariat der jeweils zuständigen Direktion. Die entsprechende E-Mail mit der Abmeldung ist an folgendes Postfach des Schulverbundes zu senden: [email protected].

Bei unentschuldigter Abwesenheit von einer Veranstaltung erfolgt eine Meldung an die zuständige Schulführungskraft.